Bundesligen

Urteil des Rechtsausschusses veröffentlicht

Auf der DKBC-Hompeage wird hiermit das Urteil im Verfahren KSV Hölzebruck und SKC GH SpVggWeiden gegen DKBC veröffentlicht.

Der Rechtsausschuss hat mit seinem Urteil zum Verfahren Hölzlebrück und Weiden vs. DKBC festgestellt, dass der Ländersportratsbeschluss, mit dem Plan C umgesetzt wurde, nicht mit dem Prinzip der Chancengleichheit vereinbar ist. Eine Aufhebung konnte nicht mehr erfolgen, weil die Fristen für einen derartigen Antrag abgelaufen waren. Die Anträge wurden daher in sogenannte Fortsetzungsfeststellungsanträge geändert, mit denen die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme zumindest festgestellt werden kann. 

Das Urteil ändert daher nichts an der umgesetzten Ligenstrukturreform und die bisher durchgeführten Planungen zur neuen Saison. Das Urteil hat aber Bedeutung für den hoffentlich nicht mehr eintretenden Fall eines erneuten Saisonabbruchs: In einem solchen Falle wird man das Prinzip der Chancengleichheit mehr beachten müssen. 

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