Bundesligen
Urteil des Rechtsausschusses veröffentlicht
Der Rechtsausschuss hat mit seinem Urteil zum Verfahren Hölzlebrück und Weiden vs. DKBC festgestellt, dass der Ländersportratsbeschluss, mit dem Plan C umgesetzt wurde, nicht mit dem Prinzip der Chancengleichheit vereinbar ist. Eine Aufhebung konnte nicht mehr erfolgen, weil die Fristen für einen derartigen Antrag abgelaufen waren. Die Anträge wurden daher in sogenannte Fortsetzungsfeststellungsanträge geändert, mit denen die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme zumindest festgestellt werden kann.