Hinweis der DKB-Bundesgeschäftsstelle bei Namensänderungen
Sehr geehrte Sportfreunde,
aufgrund diesbezüglicher Anfragen an den DKB möchten wir darauf hinweisen,
dass im Falle einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) neben der Änderung des Spielerpasses auch der persönliche Kugelpass und die ADV mit dem Namens im Spielerpass übereinstimmen müssen.
Dies bedeutet, dass eine neue ADV einzureichen ist und der persönliche Kugelpass umgeschrieben werden muss.
Wir bitten darum, diese Information in eueren Strukturen zu kommunizieren, um künftig Missverständnisse zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Müller
Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Kegler- und Bowlingbund (DKB)
Hämmerlingstraße 88
12555 Berlin
veröffentlicht 25. September 2024