DKBC-Bundesligen

Entscheidung zur Ergänzung zur Sportordnung Teil B auf Antrag der Ligenstrukturkommission vom 31. August 2019

Das Präsidium des DKBC hat am Wochenende (14./15.09.19) in seiner Tagung zugestimmt, den Pkt B 2.9.3 der DKBC-Sportordnung mit einer Bestandsschutzregel, die den SC Regensburg betrifft, unter Anwendung Pkt. B 2.9.10 wie folgt zu ergänzen.

Ergänzung der Sportordnung des DKBC 2019/20 Pkt B 2.9.3. gem. Antrag der Ligenstrukturkommission vom 31.08.2019.
Die Sportordnung wird mit sofortiger Gültigkeit wie folgt ergänzt.

B 2.9.3.a

* der SC Regensburg wird, wenn er in der 2. BuLi S/W Männer 2019/20 unter den ersten vier Teams einläuft,
so wie die bayerischen aktuellen Landes-Strukturen das derzeit abbilden, als BY n – und damit in die
neue 2. BuLi Mitte - eingeordnet (s. B 2.9.4.).

* ist der SC Regensburg am Ende der Spielzeit 2019/20 unter den ab Platz fünf abwärts einlaufenden Mannschaften
der 2. BuLi S/W Männer platziert, wird er, wie derzeit und bisher auch, zu BY s zugeordnet und kann damit seinen
sportlichen Weg in die neue 2. BuLi Süd finden. Dabei finden die übrigen Regeln gem. B 2.9. Anwendung.
Der SC Regensburg ist damit nicht von einer sonst möglichen sportlichen Benachteiligung betroffen und genießt
Bestandsschutz.


gezeichnet
Werner Kießling
Leiter der Ligenstrukturkommission
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