Organisation/Wettkampfbetrieb

DOSB mit positivem Signal zur möglichen Wiederaufnahme des bundesweiten Wettkampfbetriebes


Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat zum Beschluss der Sportminister*innen der Länder vom vergangenen Donnerstag (16.07.2020) informiert, dass nunmehr ein positives Signal zur möglichen Wiederaufnahme des bundesweiten Wettkampfbetriebs  gegeben wurde.

Als eine wichtige Grundlage für einen bald möglichen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Wettkampfsport, müssen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder diesen noch, hoffentlich zeitnah, bestätigen.

Der Beschluss der Sportministerkonferenz sieht ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebes vor, natürlich im Einklang mit den Zielen zum Gesundheitsschutz und unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes. Die geplante Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs soll bundesweit harmonisiert werden, damit Mannschaften und Vereine aus allen Bundesländern gleiche Voraussetzungen für die Wettkämpfe haben. Dabei sollen, soweit das jeweilige Infektionsgeschehen das zulässt, auch Zuschauer*innen unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts wieder zu den Wettbewerben zugelassen werden.


Die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" werden durch den DOSB umfassend in Bezug auf die Möglichkeiten für den Sport geprüft. Nach Einschätzung des DOSB-Partners Deloitte sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen grundsätzlich antragsberechtigt und können von dem 25 Mrd.€ umfassenden Paket profitieren. Neben der notwendigen Antragsbegleitung durch einen Steuerberater werden durch den DOSB aktuell konkrete denkbare Hilfestellungen durch Deloitte ausgelotet, um den Mitgliedsorganisationen und auch antragsberechtigten Sportvereinen erleichterten Zugang zu den Überbrückungshilfen zu verschaffen.

Konkrete Informationen folgen zeitnah, die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Der Leitfaden des für das Programm federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) enthält weitere detaillierte Informationen zu den notwendigen Antragsbedingungen, Berechnungen und Prüfungen.

Die folgenden Übersichten zum Stand der Verordnungen der Länder im Bereich Sport sind ohne Gewähr. Grundsätzlich gelten die jeweiligen Verordnungen der Länder, die Sie über die hinterlegten Links in der Aufstellung finden:

Sport und Einzelauflagen für den Sport
Überblick über die Regeln zum Wiedereinstieg