Der Ehrenrat des DKBC setzt sich zusammen aus Mitgliedern, die kein anderes Amt im DKBC bekleiden dürfen. Mitglieder des Ehrenrates werden auf Lebenszeit gewählt. Sie wählen sich ihren Vorsitzenden selbst. Dem Ehrenrat obliegt es, die Ehrung von Mitgliedern des Präsidiums zu beschließen; bei Auseinandersetzungen, insbesondere in Ehrensachen, vor Beschreiten des Rechtsweges im DKBC unter den Beteiligten zu vermitteln.