Ländersportrat
Sportdirektor Classic und Vorsitzender des Ländersportrates
Harald Seitz
Goethestraße 21
76706 Dettenheim
Tel. 0 72 47 - 94 66 11
Handy: 0 1 77 - 89 17 300
MAIL
Stellvertretender Sportdirektor Classic
nicht besetzt
Schiedsrichterwart des DKBC
Dieter Tretter
Paul-Zobel-Str. 26
10367 Berlin
Mobil: 0175 - 4 88 41 88
MAIL
Breitensportbeauftragter des DKBC
Thomas Lösch
Stimmberechtigte Vertreter pro Landesverband
- jeweils ein stimmberechtigter Vertreter (in der Regel der Sportwart) je Landesverband, sie sind durch die Classic-Konferenz zu bestätigen
Harald Seitz
Goethestraße 21
76706 Dettenheim
Tel. 0 72 47 - 94 66 11
Handy: 0 1 77 - 89 17 300
Stellvertretender Sportdirektor Classic
nicht besetzt
Schiedsrichterwart des DKBC
Dieter Tretter
Paul-Zobel-Str. 26
10367 Berlin
Mobil: 0175 - 4 88 41 88
Breitensportbeauftragter des DKBC
Thomas Lösch
Ranzenstr. 22
79362 Forchheim
- jeweils ein stimmberechtigter Vertreter (in der Regel der Sportwart) je Landesverband, sie sind durch die Classic-Konferenz zu bestätigen
Aufgabe des Ländersportrates ist die Vertretung der Interessen der Landesverbände in sportlichen Angelegenheiten im DKBC, die Beratung, gegenseitige Abstimmung und Einreichung von Anträgen an die Classic-Konferenz, die Begleitung und Unterstützung der Arbeit in den Arbeitsgruppen und die Koordinierung aller sportlichen Angelegenheiten zwischen den Landesverbänden. Er fasst verbindliche Beschlüsse zur Sportordnung des DKBC, Teil B sowie zur Schiedsrichterordnung und zum Freizeitsport des DKBC.
Das Verfahren bei der Abstimmung über Anträge und die Beschlussfähigkeit des Ländersportrates regelt die Geschäftsordnung des DKBC. Den Vorsitz im Ländersportrat hat der Sportdirektor Classic, im Verhinderungsfall ein vom Präsidium benanntes Mitglied. Der Vorsitzende beruft die Tagung des Ländersportrates, unter Beachtung von Ziffer dieser Satzung, mindestens einmal im Jahr zum Ende der Spielserie ein. Die Leiter von Arbeitsgruppen berichten dem Ländersportrat über ihre Arbeit. Wenn die Anwesenheit in Abstimmung mit dem Sportdirektor Classic nicht notwendig ist, kann der Bericht schriftlich erfolgen. Im übrigen wird den Leitern der Arbeitsgruppen anlässlich dieser Sitzungen Zeit und Raum für notwendige Abstimmungen mit dem Ländersportrat gewährt.
Das Verfahren bei der Abstimmung über Anträge und die Beschlussfähigkeit des Ländersportrates regelt die Geschäftsordnung des DKBC. Den Vorsitz im Ländersportrat hat der Sportdirektor Classic, im Verhinderungsfall ein vom Präsidium benanntes Mitglied. Der Vorsitzende beruft die Tagung des Ländersportrates, unter Beachtung von Ziffer dieser Satzung, mindestens einmal im Jahr zum Ende der Spielserie ein. Die Leiter von Arbeitsgruppen berichten dem Ländersportrat über ihre Arbeit. Wenn die Anwesenheit in Abstimmung mit dem Sportdirektor Classic nicht notwendig ist, kann der Bericht schriftlich erfolgen. Im übrigen wird den Leitern der Arbeitsgruppen anlässlich dieser Sitzungen Zeit und Raum für notwendige Abstimmungen mit dem Ländersportrat gewährt.