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Hall of Fame

Hall of Fame des DKBC

Eine Ruhmeshalle für die Ewigkeit

Die „Hall of Fame" des DKBC wird in elektronischer Form auf der Homepage des DKBC veröffentlicht. In der „Hall of Fame" werden Sportler*innen und Trainer*innen für Ihre Verdienste um den deutschen Kegelsport Classic gewürdigt.
 
Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
 
a) Die aktive Laufbahn in der Nationalmannschaft muss beendet sein.
b) Sportler*innen sollen mindestens 50 internationale Einsätze und dabei mindestens fünf Medaillen, davon eine in Gold, bei den Damen-/Herren-Weltmeisterschaften gewonnen haben.
c) Trainer*innen (in leitender Funktion) aus dem U18- und U23-Bereich sollen mindestens 25 internationale Einsätze haben. Die von ihnen betreuten Athlet*innen sollen mindestens zehn Medaillen bei Weltmeisterschaften, davon mindestens zwei in Gold, gewonnen haben. Trainer/innen aus dem Damen- und Herren-Bereich sollen 25 internationale Einsätze mit mindestens fünf Medaillengewinnen der betreuten Athlet*innen bei Weltmeisterschaften, davon mindestens eine Goldmedaille, erreicht haben. Die aktive Trainerlaufbahn in der Nationalmannschaft muss beendet sein.
Als internationaler Einsatz zählt bei Trainern/Trainerinnen die Teilnahme an einer WM (auch in mehreren Altersklassen) oder z.B. an einem Einzel-Weltpokal.
d) Auf Grund außerordentlicher Verdienste kann die Jury auch von den Vorgaben b) und c) abweichen.
e) Eine Aufnahme in die „Hall of Fame" kann auch postum erfolgen.
f) Für alle in die „Hall of Fame" aufzunehmenden Personen gilt grundsätzlich:
• vorbildliches Verhalten auf und neben den Kegelbahnen.
• frei von Skandalen
• ein nachgewiesenes Dopingvergehen oder die Verwicklung an einem derartigen Vergehen schließt die Aufnahme oder den Verbleib in der „Hall of Fame" aus.
• Loyalität gegenüber dem Dach- und dem Disziplinverband
• jederzeit sportlich faires Verhalten
g) Ein Ausschluss aus der „Hall of Fame" wegen eines oder mehrerer Vergehen gegen die Kriterien aus Punkt f) obliegt dem Präsidium des DKBC.

1. Vorschlagsrecht
 
Das Recht, einen zu Ehrenden vorzuschlagen, obliegt:
 
a) dem Präsidium des DKBC
b) den Landesverbänden im DKBC
c) der Jury „Hall of Fame"
 
Der Vorschlag eines zu Ehrenden soll mit den erforderlichen Nachweisen schriftlich der Geschäftsstelle des DKBC zugesandt werden.
 
2. Die Jury „Hall of Fame"
 
Die Jury ist ein ständiges Referat, das in seiner Besetzung aus drei Mitgliedern besteht und welches vom Präsidium des DKBC bestimmt wird. Mit der Einführung der Jury am 22.11.2019 werden folgende Mitglieder vom Präsidium bestimmt:
 
• Vorsitzender der Jury: Torsten Reiser
• Beisitzer: Karl-Heinz Schmidt
• der Sportdirektor des DKBC
 
Die Jury unterbreitet ihre Vorschläge dem Präsidium des DKBC, welches über die Aufnahme in die „Hall of Fame" entscheidet.
 
3. Vollzug der Ehrung
 
Der zu Ehrende erhält vom Präsidium eine Urkunde zur Aufnahme in die „Hall of Fame" sowie eine Ehrengabe.
 
Auf der Homepage des DKBC wird hierfür ein eigener Bereich „Hall of Fame" geschaffen, der die zu Ehrenden mit folgenden Angaben würdigen soll.
 
Name Vorname
Bild/Bilder sowie Bisherige Stationen
Internationale Einsätze und Erfolge bei Welt- und Europameisterschaften
Nationale sowie Vereins-/Klub-Erfolge
Karriere (von – bis) sowie Informationen zur Karriere
Todesjahr
 
Es wird angestrebt, die Mitglieder der „Hall of Fame" in Form eines Bildes in einem „DKBC-Museum" zu veröffentlichen.
Die Ehrung soll in einem würdigen, öffentlichen Rahmen erfolgen, der vom Präsidium des DKBC festgelegt wird.